(1) Der Artikel 128/bis des Landesraumordnungsgesetzes vom 11. August 1997, Nr. 13, wird abgeschafft.
(2) Das vorliegende Gesetz tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Dieses Gesetz ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Landesgesetz zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.