Die Landesregierung
nach Einsichtnahme in das Landesgesetz vom 28. Oktober 2011, Nr. 12 zur „Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger“, das im Art. 1, Absatz 3, Buchstabe b) als Zielsetzung die Kenntnisse der offiziellen Landessprachen fördert;
Nach Einsichtnahme insbesondere in den Artikel 7 „Sprache und kulturelle Integration“, der in Absatz 1, Maßnahmen zur Unterstützung der sprachlichen und kulturellen Integration von Seiten der Provinz vorsieht;
In Absatz 4 des angeführten Artikels wird die Zuständigkeit der genannten Maßnahmen den Kulturabteilungen der Landesverwaltung übertragen;
In Absatz 5 desselben Artikels wird festgelegt, dass eventuelle Bescheinigungen zur Anerkennung von Sprachkenntnissen von den zuständigen Landesabteilungen oder von akkreditierten Einrichtungen ausgestellt werden;
Nach Einsichtnahme in den Vermerk vom 24.02.2016, mit dem die Zentraldirektion für Einwanderungs- und Asylpolitik der Abteilung für bürgerliche Freiheiten und Einwanderung im Innenministerium festgestellt hat, dass es in der Provinz Bozen kein „Landeszentrum für Erwachsenenbildung“ gibt und mitgeteilt hat, dass die von den in Südtirol tätigen Weiterbildungsorganisationen ausgestellten Bescheinigungen zur Einhaltung des Integrationabkommens denjenigen gleichgestellt werden können, welche andernorts von den „Landeszentren für Erwachsenenbildung“ ausgestellt werden;
In der Erwägung, dass die von den „Landeszentren für Erwachsenenbildung“ organisierten Kurse im restlichen Italien kostenlos sind, während jene der Weiterbildungsorganisationen für Sprachen in der Provinz Bozen eine Einschreibegebühr von 30 € vorsehen;
Nachdem es zweckmäßig erscheint, dass die Migrantinnen und Migranten, die in der Provinz Bozen leben, dieselbe Behandlung wie jene im übrigen Staatsgebiet erfahren sollen und somit die Kurse der Weiterbildungsorganisationen kostenlos angeboten werden sollen;
beschließt
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
die nötigen Verwaltungsmaßnahmen umzusetzen, damit die Sprachkurse der in Südtirol tätigen Weiterbildungsorganisationen, so wie diejenigen der "Landeszentren für Erwachsenenbildung“ im restlichen Staatsgebiet, für Migrantinnen und Migranten kostenlos sind, indem sie auf der Grundlage der geltenden Richtlinien zur Förderung der Sprachkenntnisse mit Fördersätzen von bis zu 90% gefördert werden.