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1. die Abteilung Vermögen mit der Anwendung der Preisliste – 2016, die wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses ist, für den Abschluss von Vereinbarungen/Konzessionen mit Dritten für die Nutzung von Glasfasern im Eigentum der Autonomen Provinz Bozen sowie der von der RAS bereits errichteten und noch zu errichtenden Glasfaserknotenpunkte zu betrauen.