1. Die Anträge auf Arbeitsstipendien zur Ausbildung Kunstschaffender müssen vorzugsweise bis zum 30. September jeden Jahres eingereicht werden.
2. Den Anträgen müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) Beschreibung des Ausbildungsprojekts,
b) Ersatzerklärung über die Einschreibung beim Bildungsanbieter oder Einladung durch denselben, aus der die Einschreibungskosten hervorgehen,
c) mit Datum und Unterschrift versehener Lebenslauf, der folgendes bescheinigt: Geburtsort und -datum, Fachausbildung, verwirklichte Projekte, Diplome, Anerkennungsbescheinigungen, Preise, Veröffentlichungen, Rezensionen, Referenzen und alles weitere, das zur Beschreibung der Besonderheit der künstlerischen Laufbahn und der persönlichen Verbundenheit mit dem Landesgebiet nützlich sein kann,
d) Zeitplan der Ausbildungstätigkeiten gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes Nr. 1/2002, in geltender Fassung, mit Angabe des Anfangs- und Enddatums der Tätigkeiten,
e) ausführlicher Kostenvoranschlag mit den einzelnen Ausgabenposten betreffend die Durchführung der Ausbildung, für die das Arbeitsstipendium beantragt wird,
f) Finanzierungsplan mit Angabe der verschiedenen Einnahmen und des Anteils an Eigenmitteln,
g) Erklärung des oder der Antragstellenden über:
1) das Bestehen der gesetzlichen Voraussetzungen und Bedingungen und das Wissen um die Folgen einer Falschaussage,
2) Ämter oder Körperschaften, bei denen weitere Anträge auf Förderungen für dieselben Vorhaben und die entsprechenden Beträge vorgelegt wurden oder voraussichtlich vorgelegt werden.