1. Für die Gewährung des Beitrages werden folgende Ausgaben berücksichtigt:
a) für die ordentliche Tätigkeit:
1) Betriebskosten wie Mieten, Strom, Heizung, Reinigung und andere laufende Führungskosten, Telefon, Internet, Büromaterial, Abonnements, kleinere laufende Instandhaltungskosten, Beratung im Bereich Buchhaltung und Steuern, Versicherungen, Ankauf von Lehr- und Lernmitteln, sowie von anderem kulturellen, didaktischen, pädagogischen und Material, das für die Durchführung der Jahresarbeitsprogramme notwendig ist,
b) Personalkosten:
- Mitarbeitergehälter und Honorare einschließlich Sozialabgaben und Steuern bis zum Ausmaß von höchstens 50 Prozent des gewährten Beitrages,
- Reisespesen, Unterkunft und Verpflegung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Planetariums,
- Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen des eigenen Personals sowie der freiwilligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
3) Ausgaben für die Tätigkeit, Organisation und Durchführung von Tätigkeiten, vor allem bei der Vermittlung von Ausstellungen, Vorträgen und Tagungen oder anderen Veranstaltungen,
4) tätigkeitsbegleitende Veröffentlichungen,
b) für Investitionen:
1) Ankauf von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, die für die Benutzung der Räumlichkeiten und die Durchführung der Tätigkeiten notwendig sind,
2) Ankauf von technischen Geräten sowie für Sicherungs- und Alarmanlagen.