1. Der Sprengelrat übt im Einzugsgebiet des Gesundheits- und Sozialsprengels folgende vernetzende und beratende Funktionen aus:
a) er fördert im Sinne des gesundheitlichen und sozialräumlichen Denkens themenbezogen die überörtliche Vernetzung aller im Einzugsgebiet des Sprengels tätigen öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen; im Einzelnen sind dies folgende Aufgaben:
1) er formuliert Empfehlungen für die Gesundheits- und Sozialdienste, insbesondere für die jeweiligen Pläne und Berichte,
2) er regt Initiativen an, um vor Ort die Koordinierung von Sozial- und Gesundheitsmaßnahmen sowie von Maßnahmen der Bildungseinrichtungen, der privaten und öffentlichen Einrichtungen und der ehrenamtlichen Organisationen zu fördern,
3) er zeigt Potentiale und eventuelle Schwachstellen im Angebot vor Ort auf und unterbreitet eventuelle Vorschläge,
4) er evaluiert in regelmäßigen Zeitabständen die im Einzugsgebiet des Sprengels umgesetzten Maßnahmen und die Eigeninitiativen des Sprengelrates,
5) er schlägt Maßnahmen zur Information und Sensibilisierung der Bevölkerung vor, die darauf ausgerichtet sind, die Solidaritätskultur und die Verankerung von sozialen Themen in allen Gesellschaftsbereichen zu fördern,
6) er unterstützt die Bürgerpartizipation und die Eigeninitiativen von Betroffenen, Familien, Selbsthilfegruppen und ehrenamtlichen Vereinen,
b) er kann schriftliche Anfragen an die Bezirks- und Gemeindeausschüsse sowie an die Verantwortlichen der Gesundheitsbezirke und der Kultur- und Bildungseinrichtungen richten,
c) er erstellt bis zum 30. September eines jeden Jahres ein Dreijahresprogramm mit Grobzielen und ein spezifisches Programm für das darauffolgende Jahr. Die Sozial- und Gesundheitssprengel geben zu den genannten Programmen eine begründete Stellungnahme ab. Negativ beurteilte Vorhaben müssen begründet werden und der Sprengelrat hat das Recht, diesbezüglich angehört zu werden. Sollte das negative Gutachten trotz der Anhörung bestätigt werden, hat der Sprengelrat daraufhin einen Monat Zeit, eine Überarbeitung oder eine alternatives Angebot vorzulegen.