1. Die Beihilfeanträge müssen beim Amt für Viehzucht der Landesabteilung Landwirtschaft vor Beginn der Weidetätigkeit, aber auf jeden Fall bis zum 15. Juli des Bezugsjahres, eingereicht werden.
2. Im Antrag sind anzugeben:
a) der Name des Begünstigten,
b) die Anzahl der Großvieheinheiten (GVE), die im Unternehmen gehalten werden,
c) die Ohrenmarkennummer der Tiere, für die eine Beihilfe beantragt wird,
d) die Weide, auf welche die Tiere aufgetrieben werden,
e) das Datum des Auftriebes,
f) das Datum der voraussichtlichen Rückkehr der Tiere in den Stall,
g) die Höhe der für die Umsetzung des Projekts notwendigen Beihilfe und die beihilfefähigen Kosten.
3. Die Verwaltungskontrolle sieht einen Abgleich der erklärten Viehdaten mit jenen der Viehdatenbank vor.