Die Landesregierung
hat in folgende Rechtsakte und Dokumente Einsicht genommen:
• das Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung und insbesondere in den Artikel 24/bis, die Förderung der Forschung und der Ausbildung im Gesundheitswesen betreffend;
• den letzten nationalen Gesundheitsplan 2006-2008 in Bezug auf die Förderung der Innovation, Forschung und Entwicklung;
• den Art. 4.1 des obgenannten Gesundheitsplans, welcher vorsieht, dass die Sanitätsbetriebe die Fähigkeit zur Führung in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung ausbauen und als institutionelle Tätigkeit des staatlichen Gesundheitsdienstes entwickeln;
• den Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2013, Nr. 1981, betreffend die Planungsrichtlinien für den Südtiroler Sanitätsbetrieb in dem u.a. das Ziel der Förderung der Forschung im Sanitätsbetrieb vorgegeben wurde
• das von der Landesregierung am 21. Juni 2016 genehmigte Expertenpapier (Landesgesundheitsplan Südtirol 2016-2020), welcher die Förderung und Neustrukturierung der klinischen Forschung innerhalb des Südtiroler Sanitätsbetriebes vorsieht;
und zieht Folgendes in Erwägung:
Auf der Grundlage der bereits getätigten Weichenstellung für die Förderung der Forschung im Südtiroler Sanitätsbetrieb, in Umsetzung der Planungsrichtlinien gemäß Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2013, Nr. 1981, wird es für notwendig erachtet, diesen begonnenen Prozess zu beschleunigen und durch die Errichtung einer ständigen Organisationseinheit einer komplexen Struktur geleichgestellt zu unterstützen, um somit adäquate Rahmenbedingungen für die Forschungstätigkeit im Südtiroler Sanitätsbetriebe zu schaffen.
Weiters ist in ganz Europa und auch in Südtirol ein steigender Fachärztemangel zu verzeichnen. In den Jahren 2015-2025 werden 275 Fachärztinnen und Fachärzte des Südtiroler Sanitätsbetriebes in den Ruhestand treten. Trotz intensiver Bemühungen des Landes in der Förderung der Facharztausbildung, wird der Fachärztebedarf nicht vollständig gedeckt werden können. Derzeit befinden sich 95 Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung mit Landesfinanzierung.
Zur Strategie der Rekrutierung von den unbedingt notwendigen Fachärztinnen und Fachärzten, bedarf es zusätzlicher Strategien, um auch für die Zukunft die fachärztliche Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Dazu muss der Südtiroler Sanitätsbetrieb auch als Arbeitsplatzstandort attraktiv sein.
Die Forschungstätigkeit des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit Einbeziehung von überregionalen bzw. internationalen Forschungsnetzwerken stellt einen wichtigen Attraktivitätsfaktor dar, der auch Ärztinnen und Ärzte, die sich derzeit im Ausland oder in anderen Regionen Italiens befinden, dazu bewegen kann, wieder nach Südtirol zurückzukehren.
Zudem bringt dies eine Qualitätssteigerung in der Betreuung der Patientinnen und Patienten.
Schwerpunkte der Tätigkeit der zu schaffenden Organisationseinheit sind die klinische Forschung, die Forschung zu Versorgungsmodellen und im Bereich des Horizon-Scanning und insbesondere:
• die klinische Forschung und die Versorgungsforschung im gesamten Sanitätsbetrieb zu fördern und zu koordinieren und die bereits laufenden Forschungsprojekte im Südtiroler Sanitätsbetrieb abzustimmen;
• die Forschungsarbeit und Innovation bei der ordentlichen Tätigkeit systematisch und dauerhaft im Südtiroler Sanitätsbetrieb weiter zu entwickeln;
• den verschiedenen Berufsfiguren, die im Südtiroler Gesundheitswesen tätig sind, eine zentrale Rolle im Prozess zu geben, in welchem Forschung und Innovation integrierender Bestandteil des Systems sind und zur Änderung der organisatorischen und betrieblichen Aspekte beitragen; dabei ist die bereits bestehende Zusammenarbeit mit der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ zu verstärken;
• die Teilnahme der Angehörigen der Gesundheitsberufe an den Forschungsprojekten als ständige Weiterbildung zu berücksichtigen, um dadurch die Forschungskultur zu fördern und die Gesundheitsleistungen des Südtiroler Sanitätsbetriebes insgesamt zu verbessern;
• Anlaufstelle für die Dokumentation der wissenschaftlichen Arbeiten im Sanitätsbetrieb zu sein;
• eine interdisziplinäre Zusammenarbeit um die Optimierung der Ressourcennutzung zu fördern;
• eine transparente und korrekte Abwicklung aller Forschungsprojekte zu gewährleisten;
• ein Netzwerk mit den Institutionen auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene, welche im Bereich der wissenschaftlichen Forschung tätig sind, aufzubauen;
• die Attraktivität des Forschungsstandorts Südtirol und die Verbesserung der medizinischen Versorgungsqualität zu fördern;
aufgrund dieser Prämissen und nach Anhören des Berichterstatters
b e s c h l i e ß t
einstimmig in gesetzmäßiger Weise:
1. den Südtiroler Sanitätsbetrieb mit der Errichtung einer Organisationseinheit für die klinische und Versorgungsforschung mit den in den Prämissen genannten Aufgaben, gleichgestellt einer komplexen Struktur, zu beauftragen und diese in der neuen Betriebsordnung zu regeln, sowie einen Verantwortlichen der Organisationseinheit mittels Auswahlverfahren zu benennen und einen technisch-wissenschaftlichen Beirat zu ernennen;
2. diese Tätigkeit bei der Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes anzusiedeln, wobei die dazu notwendigen Stellen im Rahmen des bereits bestehenden Stellenplanes intern zur Verfügung gestellt werden;
3. festzuhalten, dass die Ausgaben, die sich aus diesem Beschluss ergeben, zu Lasten des Haushaltes des Südtiroler Sanitätsbetriebes gehen;
4. dieser Beschluss bringt keine Ausgaben für den Landeshaushalt.