1. Das Auswahlverfahren, welches von der Universität ausgeschrieben und durchgeführt wird, besteht aus:
a.) einer schriftlichen Prüfung und
b.) einer mündlichen Prüfung.
2. Das Auswahlverfahren bezieht sich auch auf die Rahmenrichtlinien des Landes für die jeweilige Bildungsstufe und Sprachgruppe, auf die allgemeinen in Südtirol geltenden Bestimmungen zur Inklusion von Kindern, Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen sowie auf allgemeine didaktische, rechtliche, organisatorische und personenbezogene Fragen zum Umgang mit Vielfalt.
3. Ziel des Auswahlverfahrens ist es, die Kenntnisse und die Kompetenzen im Bereich Inklusion für die entsprechende Schulstufe in Bezug auf die jeweilige Lehrbefähigungsklasse bzw. den jeweiligen Fachbereich, die Reflexionskompetenz und Argumentationskompetenz zu überprüfen.
4. Das Auswahlverfahren wird in folgender Sprache/ folgenden Sprachen durchgeführt: Deutsche Abteilung: Deutsch,
Italienische Abteilung: Italienisch,
Ladinische Abteilung: Ladinisch, Deutsch und Italienisch.