1. Die Beihilfeanträge müssen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft eingereicht werden, auf dem dafür vorgesehenen Formular. Für 2015-2020 sind drei verschiedene Zeiträume für die Vorlage der Anträge vorgesehen: vom 1. März bis 31. Mai, vom 1. Juli bis 30. September und vom 1. November bis 31. Jänner.
2. Die Beihilfeanträge müssen folgende Angaben enthalten:
a) Name der Gemeinde,
b) Beschreibung des Projekts, einschließlich Beginn und Abschluss der Tätigkeiten,
c) Ort der Durchführung der im Projekt vorgesehenen Tätigkeiten,
d) Art der Beihilfe und Höhe der für die Tätigkeiten benötigten öffentlichen Finanzierung.
3. Dem Beihilfeantrag müssen folgende Unterlagen beiliegen:
a) Ausführungsprojekt samt technischem Bericht, Planunterlagen des Projekts, Schnitte und Detailzeichnungen, Aufstellung der zulässigen Kosten, Leistungsverzeichnis, Vergabebedingungen, Sicherheitsplan,
b) Baukonzession, Bauermächtigung, Ermächtigung für geringfügige Eingriffe in die Landschaft gemäß Landesgesetz vom 25. Juli 1970, Nr. 16, in geltender Fassung.