(1) In der Anlage 1 zum Dekret ist das dem Ressort Wirtschaft, Innovation und Europa zugeordnete Amt für Infrastrukturen und Telekommunikation in die Abteilung Forschung, Innovation und Universität als Punkt 34.3. eingegliedert und im Ressort Wirtschaft, Innovation und Europa gestrichen.
(2) In der Abteilung Wirtschaft wird das Amt für Handwerk und Gewerbegebiete laut Ziffer 35.1. der Anlage 1 zum Dekret wie folgt benannt und übt folgende Aufgaben aus:
„35.1. Amt für Handwerk, Industrie und Standort
- Handwerksordnung: handwerkliche Tätigkeiten, Berufsbilder, gewerberechtliche Aspekte
- Rolle der qualifizierten Handwerker, Embleme für Meisterbetriebe
- Anerkennung von Berufsqualifikationen von EU-Bürgerinnen und Bürgern, die in Südtirol einen reglementierten Handwerks- oder Handelsberuf ausüben wollen
- Industrieordnung
- Förderung der Handwerks- und Industrieunternehmen
- Förderung der Wirtschaftsentwicklung und der Produktivität in den Bereichen Handwerk und Industrie
- Maßnahmen zur Förderung der Skigebiete
- Erwerb, Bau, Nutzung und Verwaltung von Liegenschaften in Gewerbegebieten von Landesinteresse
- Ansiedlung von Unternehmen auf Flächen in Eigentum der Autonomen Provinz Bozen
- Förderung/Finanzierung des Erwerbs und der Erschließung von Gewerbebauland
- Bergwerke, Steinbrüche, Gruben und Torfstiche, einschließlich der Schürf- und Abbaugenehmigungen“.
(3) In der Abteilung Innovation, Forschung und Universität wird das Amt für Innovation, Forschung und Entwicklung laut Ziffer 34.1. der Anlage 1 zum Dekret wie folgt benannt und übt folgende Aufgaben aus:
„34.1. Amt für Innovation und Technologie
- Erstellung von Programmierungsrichtlinien für die Förderung der Innovation sowie der Forschung und Entwicklung in den Unternehmen
- Förderung der Wirtschaftsentwicklung, der Produktivität und der Innovation durch besondere Vorhaben
- Beihilfen an Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- Förderung von Prozess- und Organisationsinnovation
- Förderung von Machbarkeitsstudien und gewerblichen Schutzrechten
- Förderung der Unternehmen für Beratung, Weiterbildung und Wissensvermittlung sowie für Innovationsberatungsdienste
- Förderung von Startups und innovativen Jungunternehmen
- Bildung und Erweiterung von Innovationsclustern
- Förderung von Instituten, Verbänden und Organisationen ohne Gewinnabsicht, welche im Wirtschaftsbereich tätig sind
- Förderung von Garantiegenossenschaften und von Unternehmen beim Kreditzugang“.
(4) In der Abteilung Innovation, Forschung und Universität werden nach Ziffer 34.1. der Anlage 1 zum Dekret folgende zwei Ziffern 34.2. und 34.3. angefügt:
„34.2. Amt für Wissenschaft und Forschung
- Ausarbeitung von Programmen und Strategieplanung in Bezug auf Wissenschaft und Forschung in Südtirol
- Förderung der wissenschaftlichen Forschung und der Forschungsinfrastrukturen
- Förderung von Forschungsprojekten im Bereich der Grundlagen- und angewandten Forschung
- Grundfinanzierung für die Universität und für Forschungseinrichtungen und Ausarbeitung der entsprechenden Leistungsvereinbarungen
- Monitoring und Evaluierung der Forschung und der Forschungsleistungen
- Kooperationsvereinbarungen mit dem In- und Ausland im Rahmen der Forschungsförderung
- Euregio-Forschungsförderung
- Maßnahmen zum Ausbau der Forschung, zur Steigerung deren Sichtbarkeit und zur Stärkung der Forschungskultur
34.3. Amt für Infrastrukturen und Telekommunikation
- Aufsicht über die Rundfunkanstalt Südtirol (RAS)
- Realisierung der Hauptleitungen und der letzten Meile des Landesglasfasernetzes
- Realisierung der Anbindungen der öffentlichen Einrichtungen
- Realisierung von Hotspots und Wireless-Abdeckungen mit Satellitentechnik
- ordentliche, vorbeugende und außerordentliche Instandhaltung des Landesnetzes
- Beratung und technische Unterstützung für die Realisierung der letzten Meilen auf Gemeindeebene
- Beseitigung von Umweltschäden
- Neu- und Ausbauten von Entsorgungsanlagen
- Erschließung von Gewerbegebieten von Landesinteresse“.