1. Die Träger der Sozialdienste bieten den Nutzerinnen und Nutzern mit dem Ziel einer größtmöglichen Teilhabe und Inklusion folgende Leistungen an:
a) Vermittlung von sozialen und Arbeitskompetenzen:
1) Anlernen von Arbeitstechniken in verschiedenen Tätigkeitsbereichen,
2) Vermittlung einer angemessenen Arbeitshaltung,
3) Erhalt und Erwerb oder Wiedererwerb von Fertigkeiten und Arbeitskompetenzen sowie von Sozialkompetenzen,
4) Aufwertung der Kreativität,
5) Vermittlung und Durchführung gezielter Praktika,
b) sozialpädagogische Begleitung:
1) Information und Beratung der Menschen in ihrem sozialen Kontext und in der aktuellen Lebenssituation,
2) Erhebung und Bewertung der Fähigkeiten und Stärken der Person,
3) Überprüfung der Interessen, Wünsche, Erwartungen und Bedürfnisse der Personen,
4) Unterstützung der Wahlfreiheit und Förderung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Person,
5) Erarbeitung eines individuellen Projektes, wodurch die von der Person gesetzten Ziele, durch Festlegung konkreter und gezielter Maßnahmen und Interventionen erreicht werden sollen, sowie konstante Auswertung und Überprüfung der Umsetzung des Projektes,
6) Unterstützung bei der Entwicklung der individuellen Selbstständigkeit durch gezielte Maßnahmen, einschließlich Abbau von umweltbedingten Barrieren,
7) Unterstützung der Kommunikation mit spezifischen Instrumenten und Hilfsmitteln und durch Strategien,
8) gezielte Maßnahmen zur Vorbeugung von Krisen und zur Deeskalation in Krisensituationen,
9) Kenntnis und Anwendung fachspezifischer Methoden und Techniken für besondere Formen von Behinderung,
10) Förderung der territorialen Ressourcen und ehrenamtlichen Tätigkeiten,
11) Netzwerkarbeit und Koordinierung der Maßnahmen mit dem Netz der Dienste,
c) Förderung der sozialen Beziehungen und der sozialen Inklusion:
1) Unterstützung und Begleitung bei der Aktivierung und der Pflege von sozialen, privaten und emotionalen Beziehungen als erwachsene Person,
2) Anerkennung von Sexualität und Partnerschaft als zentrale Bestandteile jedes Menschen und Gewährleistung entsprechender Information und Beratung,
3) Förderung von Initiativen zur aktiven Teilhabe und Inklusion im sozialen Umfeld des Territoriums (Kultur, Sport, Unterhaltung, und Ähnliches),
d) Betreuung und Pflege:
1) Begleitung und Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens,
2) Unterstützung bei der Pflege der persönlichen Hygiene,
3) Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme,
4) in der Umsetzung des Betreuungsprozesses, Erbringung der Leistungen der Gesundheitsversorgung, dem jeweiligen Berufsbild entsprechend,
5) Unterstützung der Person bei der Mobilität,
6) Krisenintervention,
e) Angebote zur Steigerung des persönlichen Wohlbefindens:
1) Tätigkeiten bezogen auf Aktivitäten des täglichen Lebens und persönliche Interessen,
2) Förderung und Erhalt der Gesundheit,
3) sensorische Stimulation,
4) kreative und musische Tätigkeiten,
5) Bewegungsangebote,
f) Angebote zum Erhalt, zur Förderung oder zum Erwerb von Kulturtechniken (wie lesen, schreiben, rechnen, Radio hören, fernsehen, PC und Handy nutzen und Ähnliches),
g) Bereitstellung von Mahlzeiten:
1) innerhalb der Einrichtung,
2) außerhalb der Einrichtung durch Mensen/Kantinen oder Gastronomiebetriebe,
h) Mobilität:
1) Bewertung der Fähigkeiten der Person, den Dienst selbständig zu erreichen, sowie entsprechende Beratung,
2) Angebot eines spezifischen Trainings zur Verbesserung der selbständigen Mobilität gemäß Artikel 30 Absatz 3 des Gesetzes,
3) Organisation des Begleit- und Beförderungsdienstes gemäß Artikel 30 Absatz 3 des Gesetzes.