1. Gefördert werden können Museen und Sammlungen, die den Qualitätsstandards dieses Artikels entsprechen. Die Einhaltung der Standards wird von den Antragstellenden erklärt, indem sie den Fragebogen zur Selbsteinschätzung ausfüllen, den die zuständige Landesabteilung zur Verfügung stellt.
2. Organisation:
a) Museen und Sammlungen garantieren regelmäßige und reguläre Öffnungszeiten an mindestens 10 Stunden pro Woche und sind entweder samstags oder sonntags für das Publikum geöffnet,
b) Die Öffnungszeiten werden auf angemessene Weise bekannt gegeben,
c) Die Räume entsprechen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften und sind barrierefrei zugänglich, vorausgesetzt der Denkmalschutz lässt die entsprechenden Maßnahmen und nötigen baulichen Eingriffe zu,
d) Museen und Sammlungen verfügen über ein schriftliches Statut oder ein Leitbild oder ein Konzept, welches zumindest folgende Angaben enthält:
1) Bezeichnung und Sitz,
2) Beschreibung des Auftrags und der Ziele,
3) Beschreibung des Sammlungsbestands und der Ausstattung des Museums oder der Sammlung,
4) Beschreibung der kulturellen und gesellschaftspolitischen Aufgaben und Funktionen,
5) Art der Führung des Museums oder der Sammlung mit Beschreibung der zur Verfügung stehenden Ressourcen hinsichtlich Personal, Finanzierung, Organisationsstruktur (Führungs- und Finanzierungskonzept),
e) Museen und Sammlungen arbeiten mit anderen Museen oder Sammlungen, mit Forschungseinrichtungen, mit der Landesabteilung Museen, mit Interessenvertretungen, Fachstellen und mit anderen relevanten Einrichtungen zusammen und leiten Kooperationsprojekte (z. B. Leihgaben) ein,
f) Museen und Sammlungen stellen anderen Museen und Sammlungen innerhalb Südtirols unentgeltlich Leihgaben für Sonderausstellungen zur Verfügung, vorausgesetzt, die Leihnehmenden gewährleisten die Beachtung der üblichen Anforderungen an eine fachgerechte Konservierung und Ausstellung.
3. Sammeln und Bewahren:
a) Der Sammlungsbestand bildet die Grundlage eines jeden Museums und einer jeden Sammlung. Ihm liegt ein schriftliches Sammlungskonzept zugrunde, welches regelmäßig aktualisiert wird und mindestens folgende Angaben enthält:
1) die Geschichte und den Zweck des Sammlungsbestands,
2) die klar definierten Kernthemen,
3) die Sammlungsstrategie (wie und in welchen Bereichen soll der Sammlungsbestand künftig erweitert oder weiterentwickelt werden),
b) soweit möglich geklärte Eigentumsverhältnisse in Bezug auf den Sammlungsbestand,
c) die Eigenschaften des Sammlungsbestands. Dieser muss grundsätzlich einen regionalen Ursprung und eine regionale Bedeutung aufweisen; zudem sind folgende Eigenschaften von Bedeutung:
1) Seltenheit: die Sammlung zeichnet sich dadurch aus, dass entweder einzelne Objekte oder der gesamte Bestand selten vorkommt,
2) Vielfalt: der Sammlungsbestand verkörpert eine breite Palette an unterschiedlichen Objekten in Zusammenhang mit den definierten Schwerpunkten,
3) Umfang: der Sammlungsbestand umfasst eine für die Thematik und den Kontext angemessene Anzahl an Objekten,
4) Bedeutung: der Sammlungsbestand ist von kulturell-wissenschaftlichem Wert,
5) Repräsentativität: der Sammlungsbestand ist repräsentativ, wenn die Objekte eine inhaltliche und materielle Qualität aufweisen, die ihre Ausstellung rechtfertigt,
d) Museen und Sammlungen dokumentieren ihre Sammlungsbestände. Der erste, grundlegende Schritt der Dokumentation ist die Inventarisierung. Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Objekten des Sammlungsbestands werden in schriftlicher Form festgehalten und fotografiert:
1) Inventarnummer,
2) Objektbezeichnung,
3) Beschreibung,
4) Maße/Gewicht,
5) Objektzustand,
6) Datierung,
7) Hersteller/Herstellerin oder Künstler/Künstlerin,
8) Erwerbsart,
9) Standort/Fundort,
e) Museen und Sammlungen bewahren ihre Sammlungsbestände fachgerecht auf. Dabei folgen sie dem Prinzip der präventiven Konservierung und achten auf die Materialanforderungen der Objekte.
4. Ausstellen und Präsentieren:
a) Museen und Sammlungen erfüllen einen gesellschaftlichen Auftrag, dienen Forschungs-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken und sind Teil der kulturellen Identität. Die Inhalte und die Objektgeschichten werden daher allgemein verständlich und ansprechend präsentiert. Die zentralen Fragestellungen und Themen erschließen sich allen Interessierten.
b) Die Präsentation folgt einem klar strukturierten und schlüssigen Gestaltungskonzept und einem nachvollziehbaren Leitsystem, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen.
c) Die Präsentation umfasst neben der Ausstellung der Objekte auch die Vermittlung der entsprechenden Informationen durch Text, Bild oder Ton, unter Beachtung der Mehrsprachigkeit.
d) Dauerausstellungen vermitteln normalerweise einen repräsentativen Querschnitt aus dem Sammlungsbestand. Die Gestaltung folgt einem schlüssigen Konzept und ist nach Möglichkeit barrierefrei.
e) Sonderausstellungen präsentieren normalerweise neue Forschungsergebnisse, stellen spezielle Themen aus dem Sammlungsbestand vertieft dar oder zeigen aktuelle Entwicklungen auf.
5. Vermitteln:
a) Museen führen Vermittlungstätigkeit durch und sind Orte des lebenslangen Lernens für alle Generationen, für Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit unterschiedlichen Interessen.
b) Im Rahmen der Vermittlungsarbeit soll Familien, Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zukommen, die in Südtirol leben. Die Vermittlung kann auf unterschiedlichen Ebenen und in Form verschiedener Formate erfolgen:
1) Personelle Vermittlung für verschiedene Zielgruppen,
2) Nichtpersonelle Vermittlung Vermittlung/andere Vermittlungsformen,
3) Rahmenveranstaltungen unterstützen die Tätigkeit des Museums. Sie stehen thematisch in Beziehung zum Sammlungsbestand oder zur Ausstellung.
6. Forschen:
a) Museen beschäftigen sich aktiv mit ihrem Sammlungsbestand und den dazugehörigen Themen. Ziel ist es, neue Erkenntnisse zu erlangen und diese zu dokumentieren und zu verbreiten.
b) Bei Fragen zur wissenschaftlichen Relevanz einzelner Objekte arbeiten die Museen eng mit lokalen oder internationalen Fachleuten zusammen.
c) Zur Unterstützung der Forschung haben Fachleute Zugang zu den Objekten der Sammlung, soweit dies mit den Forschungsprojekten des Museums und den Anforderungen bezüglich der Konservierung vereinbar ist.
d) Die Fachleute überlassen dem Museum ein Exemplar der Publikation zum Forschungsergebnis. Die Forschungsergebnisse dienen der Gestaltung von Ausstellungen, Seminaren, Tagungen, Symposien oder einer erneuten Untersuchung der Objekte des Sammlungsbestands.