...omissis…
1) Das Wohnbauinstitut zu beauftragen, in Gemeinden mit hoher Wohnungsnot, bis zu einer Höchstanzahl von insgesamt 100 Wohnungen, unter den eigenen, schrittweise ausfindig zu machen, welche für das neue Projekt „mit Einsatz zum selbständigen Wohnen II“ vorbehalten werden.
2) Diese Wohnungen Familien und Jugendlichen zwischen 18 und 35 vorzubehalten, welche durch bereits geleistete Freiwilligenarbeit im sozialen und kulturellen Bereich die Motivation haben, sich zum Wohle der Gesellschaft in Form von Projekten der Begegnung und der soziokulturellen Betätigung einzusetzen.
3) Den Familien und den Jugendlichen diese Wohnungen zu einem leistbaren Mietzins anzubieten unter der Bedingung, dass sich diese verpflichten, eine aktive Rolle in ihrem Wohn-und geografischen Umfeld einzunehmen;
4) Der Mietzins für diese Wohnungen entspricht dem Landesmietzins, so wie er von Art. 8 des DLH Nr. 51 vom 15.09.1999 vorgesehen ist.
5) Zur Kenntnis zu nehmen, dass die Kriterien, die Voraussetzungen und die Bedingungen des neuen Projektes „Mit Einsatz zum selbständigen Wohnen II“ mit einem weiteren Beschluss der Landesregierung genehmigt werden.
6) Das Wohnbauinstitut wird für jegliche notwendige Unterstützung bei der Auswahl der Bewerber, der sozialen Projekte und der Überprüfung der Ergebnisse, die Mitarbeit des Amtes für Jugendarbeit der Abteilung Italienische Kultur in Anspruch nehmen.