1. Für die Festlegung des Koeffizienten innerhalb des Bereiches von 0,80 bis höchstens 1,50 Punkten werden folgende Kriterien angewandt:
a) Anzahl der Schüler/Schülerinnen von 0,40 bis 0,70 Punkte u.zw.:
- bis 349 Schüler/Schülerinnen mind. 0,40
- ab 350 Schüler/Schülerinnen mind. 0,50
- ab 550 Schüler/Schülerinnen mind. 0,60
- ab 750 Schüler/Schülerinnen 0,70
b) Anzahl des Personals von 0,20 bis 0,40 Punkte u.zw.:
- bis 79 Personen mind. 0,20
- ab 80 Personen mind. 0,30
- ab 120 Personen 0,40
c) Berücksichtigung der Komplexität von 0,20 bis Erreichen des Höchstkoeffizienten von 1,50 Punkten.
Für die Zuweisung der Punkte für die Komplexität werden im Besonderen folgende Gegebenheiten berücksichtigt:
- Anzahl der Fachrichtungen;
- Anzahl der Gebäude außerhalb des Hauptsitzes;
- Anzahl der Gemeinden im Einzugsgebiet;
- Weiterbildung;
- Meisterkurse;
- Besonders komplexe Schülerpopulation;
- Führung überschulischer Einrichtungen;
- Weitere Komplexitäten.
2. Die aufgrund von Absatz 1 bemessene Funktionszulage ist mit der bis zum 31.12.2016 in ein persönliches pensionierbares Lohnelement umgewandelten vormaligen Funktionszulage nicht häufbar.