9.1 Ernennung und Zusammensetzung der Expertenkommission
Mit Dekret des Direktors der Landesabteilung Landwirtschaft wird aufgrund der Mitteilungen der jeweiligen Verwaltungen, mit denen die eigenen Vertreter ernannt worden sind, eine Expertenkommission ernannt, welche wie folgt zusammengesetzt ist:
a) ein Vertreter/eine Vertreterin der Landesabteilung Landwirtschaft mit koordinierender Funktion;
b) ein Vertreter/eine Vertreterin des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen;
c) ein Vertreter/eine Vertreterin der Abteilung Landesagentur für Umwelt.
9.2 Aufgaben der Expertenkommission
Die Expertenkommission hat folgende Zuständigkeiten:
a) mündliche Prüfung der Kandidaten/der Kandidatinnen nach zweimaligem aufeinanderfolgendem negativen Ergebnis bei den schriftlichen Prüfungen zur Erlangung des Befähigungsnachweises zum Ankauf und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln;
b) mündliche Prüfung zur Bewertung der Kandidaten/der Kandidatinnen hinsichtlich Erlangung des Befähigungsnachweises für Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln sowie für Berater.
10. Kursgebühren
Für die von der Landesverwaltung organisierten Kurse werden Kursgebühren eingehoben. Die Höhe der Gebühren sind mit Dekret des Direktors der Landesabteilung Landwirtschaft auf Grundlage des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1992 vom 6. Dezember 2010, in geltender Fassung, festgelegt.
11. Dauer des vorübergehenden Entzugs und Widerruf der Befähigungsnachweise
Unbeschadet der Verhängung der von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen, verfügt das gemäß Punkt 3 zuständige Landesamt den vorübergehenden Entzug oder den Widerruf der Befähigungsnachweise, wenn bei der Durchführung von Kontrollen, auch von Seiten anderer öffentlicher Verwaltungen, hervorgeht, dass die in der Anlage B angeführten Kriterien für einen Entzug oder den Widerruf gegeben sind.
Die Dauer des vorübergehenden Entzugs der verschiedenen Befähigungsnachweise ist jeweils festgelegt auf
- drei Monate für berufliche Verwender,
- sechs Monate für Vertreiber,
- neun Monate für Berater.