1. Das Sekretariat des Tisches erstellt gemäß den vom Präsidenten/der Präsidentin erteilten Richtlinien die Tagesordnung der Sitzungen.
2. Die schriftliche Einladung, die Tagesordnung, die Arbeitsunterlagen, Dokumente und Vermerke, die zum Verständnis und zur Bewertung der jeweiligen Angelegenheit notwendig sind, werden vom Sekretariat in der Regel (ausgenommen bei Dringlichkeitssitzungen) spätestens zehn Tage vor der Sitzung den Mitgliedern zugeschickt.
3. Der Tisch wird vom Präsidenten/von der Präsidentin, oder bei Abwesenheit desselben/derselben vom Stellvertreter/der Stellvertreterin, einberufen.
4. Der Tisch trifft sich mindestens zwei mal im Jahr oder bei Bedarf. Die Einberufung der Sitzung kann auch von mindestens vier Mitgliedern beantragt werden.
5. Bei Dringlichkeit, können Sitzungen auch bis zu 48 Stunden vorher vom Präsidenten/der Präsidentin einberufen werden.
6. Das Mitglied verpflichtet sich im Falle seiner Abwesenheit oder Verhinderung eine von ihm beauftragte Person zu entsenden. Die Anwesenheiten und Abwesenheiten der Mitglieder müssen dem Sekretariat des Tisches termingerecht mitgeteilt werden.
7. Für das Abhalten der Sitzungen ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Tisches erforderlich.
8. Die Sitzungen des Tisches sind nicht öffentlich. Werden Themen behandelt, für die eine technische Expertise zu den Auswirkungen und eventuellen Schwachpunkten der vorgeschlagenen Maßnahmen notwendig ist, kann der Präsident/die Präsidentin zu den Sitzungen ein oder mehrere Mitglieder des Fachbeirates laut Artikel 8 des Landesgesetzes vom 13. März 2018, Nr. 2, in geltender Fassung einladen.
9. Einmal im Jahr findet eine gemeinsame Sitzung des Koordinierungstisches und des Fachbeirates statt.