(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 20. Juni 2007, Nr. 39, in geltender Fassung, ist mit Wirkung ab 1. Jänner 2023 aufgehoben.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.