1. Zu den Aufgaben des Fachpersonals gehören, unter Berücksichung der territorialen Zuständigkeit und des jeweiligen Berufsbildes, im Rahmen der Mitarbeit in den territorialen Fachteams für ASS, folgende:
a) es arbeitet bei der Erstellung eines individuellen Hilfeplans mit und begleitet die Umsetzung der auf der Ebene des eigenen Zuständigkeitsbereiches festgelegten Maßnahmen,
b) es organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten konventionierten Diensten und Einrichtungen der Sozialdienste und den Angeboten des Volontariats,
c) es ist die Ansprechperson für Fragen zu ASS für Dienste und Einrichtungen der Sozialdienste,
d) es begleitet die anderen Fachkräfte der Sozialdienste bei der Planung und Umsetzung der für den Nutzer/die Nutzerin im Hilfeplan festgelegten sozialpädagogischen Maßnahmen und vermittelt ihnen geeignete spezialisierte Methoden im Rahmen der sozialen Arbeit zu ASS. Es sorgt bei auftretenden Fragen für die multidisziplinäre Abklärung im territorialen Fachteam,
e) es sorgt für den Aufbau und die Pflege des Netzwerkes zur ganzheitlichen Betreuung (gesundheitlich, sozial, schulisch) und lebenslangen Begleitung der Person, sofern es als fallführende Fachkraft beauftragt ist,
f) es berät Menschen mit ASS, deren Familien und sonstige Interessierte hinsichtlich der vorhandenen Dienste und Leistungen der Sozialdienste und des Dritten Sektors und informiert hinsichtlich der spezialisierten Angebote der Gesundheitsdienste,
g) es plant, initiert und beteiligt sich an Sensibilisierungsprojekten und an Gemeinwesenarbeit, die die Lebensqualität und Inklusion der Menschen mit ASS fördern,
h) es unterstützt die Interessenvertretungen sowie die Entstehung und Arbeit von Selbsthilfegruppen,
i) es organisiert und dokumentiert die eigene Arbeit.