• mehrjährige Besetzungen:
Nutzung der Flächen für Produktionstätigkeiten (Gastgewerbe und Handel inbegriffen):
- von 0,55 bis 30,00 Euro je m² pro Jahr
- Mindestgebühr pro Jahr 120,00 Euro;
• mehrjährige Besetzungen
(Nutzung für Produktionstätigkeiten ausgeschlossen):
- von 0,10 bis 3,50 Euro je m² pro Jahr
- Mindestgebühr pro Jahr 120,00 Euro.
Diese jährliche Mindestgebühr kann bis auf 90,00 Euro reduziert werden, wenn es sich um eine Fläche bis zu 20 m² handelt;
• mehrjährige Besetzungen
von landwirtschaftlichen Grundstücken nur für die landwirtschaftliche Nutzung der zum öffentlichen Wassergut gehörenden Flächen durch Bauern/Bäuerinnen (ausgeschlossen Flächen für Lagerplätze, Parkplätze, andere Tätigkeiten):
- von 0,20 bis 0,50 Euro je m² pro Jahr (Obst- und Weinbau und andere Kulturgattungen)
- von 0,010 bis 0,10 Euro je m² pro Jahr (Grünland, Wiese und Ähnliches)
- Mindestgebühr pro Jahr 90,00 Euro;
• mehrjährige Besetzungen mit Kabeln, Leitungen usw.
• von 0,10 bis 0,55 Euro je lm pro Jahr
• Mindestgebühr pro Jahr 90,00 Euro;
• zeitweilige Besetzungen
• von 0,20 bis 1,00 Euro je m² / lm pro Tag
• von 0,30 bis 1,50 Euro je m² / lm pro Tag (Verlängerung/ Erneuerung)
• Mindestgebühr pro Bewilligung, Konzession oder Ermächtigung 90,00 Euro (bis zu 10 Tagen)
• Mindestgebühr pro Bewilligung, Konzession oder Ermächtigung 120,00 Euro (mehr als 10 Tage).
Wenn die Gebühr für die zeitweilige Besetzung, wie oben berechnet, jene für die mehrjährige Besetzung überschreiten würde, wird die für die mehrjährigen Besetzungen festgesetzte maximale Jahresgebühr angewandt.