Auf Anforderung der zuständigen Bezirksgemeinschaften wurde von der technischen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Bezirkgemeinschaften, Mitarbeitern von STA-Greenmobility und IDM und geleitet durch die Koordinationsstelle des Straßeninformationssystems, die bisher laut LR- Beschluss Nr. 350 vom 28.03.2017 geltende einheitliche, südtirolweite Nummerierung und Benennung der überörtlichen Radrouten überarbeitet.
In den vergangenen Jahren hat sich die Verwendung der vereinheitlichten Bezeichnungen in den Verwaltungsabläufen schon weitgehend bewährt.
Die Verwaltungsbezeichnungen stehen nicht in Konkurrenz zu touristischen Themennamen, die sich auf Abschnitte des Radwegenetzes beziehen können, sondern sollen vielmehr, zusammen mit der eindeutigen Nummerierung, eine klare Grundlage für jegliche Verwaltungsmaßnahmen betreffend das übergemeindliche Fahrradnetz darstellen.
Die Überarbeitung der Nummerierung betrifft die Seitenachsen, die Abzweigungen von Seitenachsen bzw. Abzweigungen von Hauptachsen.
Für eine bessere Übersichtlichkeit werden Seitenachsen mit der Nummer der Hauptachse und 2-stelligen Ziffern für die Seitenachse nummeriert (z.B. 1-01). Abzweigungen von Seitenachsen oder Abzweigungen von Hauptachsen mit Länge unter 3 km werden mit einem Buchstaben gekennzeichnet (z.B. 2-10a für „Montiggl“ oder 3a für „Pustertal | Abzweigung Mühlbach“).
Um die Ordnung der Routennummerierung möglichst lange zu wahren, wurden vorausschauend auch schon Fahrradrouten bei der Nummerierung mitberücksichtigt, die im Zuge des Ausbaues des übergemeindlichen Fahrradnetzes sinnvoll sind.
Die neue Nummerierung dient als Grundlage für eine systematische, zwischen allen Bezirksgemeinschaften einheitliche, Kodierung der Bauwerke und Infrastrukturen längs der Fahrradrouten.
Die Kodierung der Infrastrukturen setzt sich aus der Nummer der Fahrradroute, einem Buchstaben zur Kennzeichnung der Natur des Bauwerks sowie einer fortlaufenden Nummerierung nach Typ zusammen (z.B. 3-06/B-01 für die erste Fahrradbrücke auf der Route „Antholz“).
Die Nummerierung pro Typ erstreckt sich über dabei über die gesamte Route.
Dasselbe Kodierungssystem gilt für die unterschiedlichen Bauwerkstypen, welche wie folgt unterschieden werden:
- Zählstellen ( C )
- Tunnel ( T )
- Unterführungen ( U )
- Stützmauern ( W )
- Raststätten ( R )
Die überarbeitete Nummerierung, die Routenbezeichnungen sowie das Kodierungssystem für Infrastrukturen wurden in den Ausschusssitzungen aller Bezirksgemeinschaften behandelt und von allen gutgeheißen und stehen nicht im Widerspruch zu den geltenden Regelungen auf nationaler Ebene.
Dies vorausgeschickt,
b e s c h l i e ß t
DIE LANDESREGIERUNG
einstimmig in gesetzmäßiger Weise
1. die aus der beiliegenden Tabelle bzw. Übersichtskarte hervorgehende überarbeitete Nummerierung / -bezeichnung der Fahrradrouten festzuschreiben;
2. die angeführte Systematik für die einheitliche Kodierung der Fahrrad-Infrastrukturen festzuschreiben;
3. die Koordinationsstelle des Straßeninformationssystems, welches die fahrradrelevanten Geodaten beinhaltet, mit den technischen Vertretern der Bezirksgemeinschaften zu ermächtigen, die Nummerierung/Benennung künftiger neuer Fahrradrouten oder Fahrrad-Infrastrukturen im Sinne dieses Beschlusses weiterzuführen.
4. dass neue touristische Themennamen für Fahrradrouten nur nach Absprache mit den zuständigen Bezirksgemeinschaften eingeführt werden können.