Die Landesregierung
nimmt folgenden Sachverhalt zur Kenntnis:
Laut Art. 5, Absatz 1 des geltenden Landeskollektivvertrages für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschule zählt die Mittagspausenaufsicht zum Unterrichtsstundenplan des Lehrpersonals der Grundschule.
Um den steigenden Druck auf das Stellenkontingent der Schulen etwas abzumildern und die Voraussetzungen für Förder- und Nachmittagsunterricht zu verbessern, sollte die Mittagspausenaufsicht in der Grundschule im Schuljahr 2022/23 durch Überstunden des Lehrpersonals geleistet und vergütet werden.
Zur Abdeckung der Mittagspausenaufsicht in der Grundschule im Schuljahr 2022/23 ergibt sich ein Bedarf von:
Überstunden - deutsche Schulen: 1.419.395,20
Überstunden - italienische Schule: 321.026,30
Überstunden - ladinische Schule: 119.127,30
Sozialabgaben: 479.949,54
IRAP: 158.061,66
und beschließt
mit gesetzmäßig zum Ausdruck gebrachter Stimmeneinhelligkeit:
1) für das Schuljahr 2022/2023 die im Anhang A) dieses Beschlusses angeführten Geldmittel für die Vergütung der Mittagspausenaufsicht in der Grundschule zur Verfügung zu stellen;
2) die Ausgaben für Überstunden (Kapitel U04021.6030) für 2022 und 2023 mit dem vorliegenden Beschluss zweckzubinden und festzuhalten, dass die Ausgaben für Vergütungen (Kapitel U04021.5880), IRAP (Kapitel U04021.511) und Sozialabgaben (Kapitel U04021.5910) gemäß GVD Nr. 118/2011) automatisch zu Beginn des Geschäftsjahres zweckgebunden werden;
3) festzuhalten, dass die Beträge laut den vorhergehenden Absätzen, welche zweckgebunden aber im betreffenden Geschäftsjahr nicht ausbezahlt werden, mit nachfolgendem Dekret des Abteilungsdirektors anhand des zweckgebundenen Mehrjahresfonds für laufende Ausgaben auf das folgende Geschäftsjahr übertragen werden;
4) der Personalabteilung die Ermächtigung zu erteilen, auf Anfrage der Bildungsdirektionen und nur bei Verfügbarkeit von Geldmitteln in den betreffenden Kapiteln, die laut vorliegendem Beschluss geplanten Beträge anzupassen;
5) festzuhalten, dass sich der Sichtvermerk der Abteilung Personal sich zuständigkeitshalber ausschließlich auf die Abdeckung und Zweckbindung der Ausgaben beschränkt.
6) festzuhalten, dass der vorliegende Beschluss eine Übergangslösung darstellt und dass für die Mittagspausenaufsicht weitere Möglichkeiten gesucht werden sollten.