(1) Das Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Juni 2020, Nr. 20, ist aufgehoben.
(1) Dieses Dekret tritt am 1. September 2024 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.