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1. die beiliegenden Richtlinien für die Gewährung der Förderungen zur Entwicklung der Berufsbildung, welche integrierender Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind, zu genehmigen;
2. der eigene Beschluss vom 07.04.2020, Nr. 240 ist mit Wirkung ab 1. September 2024 widerrufen.
Dieser Beschluss wird gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Landesgesetzes Nr. 17/1993, in geltender Fassung, im Amtsblatt der Region veröffentlicht.