(1) In Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b) und in Artikel 19 Absatz 3 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, in geltender Fassung, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(2) In Artikel 20 Absatz 3 Buchstabe b) und in Artikel 20 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(3) In Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe b) und in Artikel 21 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(4) Im italienischen Wortlaut von Artikel 21 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, wird das Wort „aumentata“ durch das Wort „aumentato“ ersetzt.
(5) In Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe b) und in Artikel 22 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(6) In Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe b) des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(7) In Artikel 25 Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, in geltender Fassung, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(8) In Artikel 34/ter Absatz 2 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, in geltender Fassung, werden die Wörter „30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.
(9) In Artikel 43 Absatz 4 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 15. Juli 1999, Nr. 42, in geltender Fassung, werden die Wörter „mindestens 30 Prozent“ durch die Wörter „15 Prozent“ ersetzt.