...omissis...
1. Der eigene Beschluss vom 6. September 2022, Nr. 627, als wesentlicher Bestandteil diesem Beschluss beigefügt, wird für die laufende Legislaturperiode bestätigt;
2. Die Zweckbindung der Ausgaben dieses Beschlusses wurde, was die fixen und dauerhaften Bezüge betrifft, bereits automatisch, gemäß Paragraph 5.2 der Anlage 4.2 des GVD Nr. 118/2011 vorgenommen.