1. Die Beihilfeanträge sind im Zeitraum vom 15. Februar bis zum 30. September, und jedenfalls vor Beginn der Arbeiten, einschließlich des Erwerbes der damit verbundenen Güter, beim Amt für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst der Landesabteilung Landwirtschaft auf einem eigenen Vordruck einzureichen; ungeachtet dessen können die technischen Ausgaben auch vor der Einreichung des Antrags datiert sein. Im Antrag ist Folgendes anzugeben:
a) Bezeichnung des Unternehmens,
b) Beschreibung des Vorhabens, einschließlich des jeweiligen Beginns und Abschlusses des Vorhabens,
c) Standort des Vorhabens,
d) Betrag der Ausgabe,
e) zeitlicher Ablaufplan der Verwirklichung des Vorhabens.
2. Der Beihilfeantrag muss mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
a) endgültiges Projekt mit Eingriffsgenehmigung der Gemeinde und entsprechendem Gutachten im Sinne des Artikels 38 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8, in geltender Fassung,
b) detaillierter Kostenvoranschlag,
c) Beschluss des zuständigen Organs des Unternehmens, mit dem das Projekt, die diesbezüglichen Kosten sowie die Durchführung des Vorhabens genehmigt werden.