zum Beschluss der Errichtung des Registers der Fachärzte, die zur Ausstellung der Tauglichkeitszeugnisse für den Wettkampfsport befähigt sind.
Die Sportmedizin beschäftigt sich mit dem Gesundheitsschutz der Sporttreibenden, mit Gesundheitserziehung betreffend Bewegung und Sport, mit Förderung der körperlichen Bewegung, mit Diagnose, Therapie, Rehabilitation und funktioneller Wiederherstellung bei Pathologien, welche die Sportausübung betreffen.
Die Aufgaben der Sportmedizin werden wahrgenommen:
- von sportmedizinischen Ambulatorien oder von einzelnen autorisierten/akkreditierten Fachärzten für Sportmedizin (Dienste der 1. Ebene)
- von den sportmedizinischen Diensten des öffentlichen Dienstes (Dienste der 2. Ebene)
Dienste der 1. Ebene sind zuständig für:
a) Gesundheitsschutz der Sporttreibenden (sportmedizinische Eignungsvisiten für Wettkampfsport)
b) Erhebung epidemiologisch-statistischer Daten der Sport treibenden Bevölkerung und der vorherrschenden Pathologien
c) Information der Bürger über die Zugangsmodalitäten zu den Diensten der 2. Ebene
Die Dienste der 2. Ebene haben, zusätzlich zu den Aufgaben der Dienste der 1. Ebene, noch folgende Zuständigkeiten: individuell abgestimmte Verschreibung körperlicher Aktivität (vor allem für Personen mit chronischen Krankheiten), Gesundheitserziehung, Betreuung von Athleten mit Behinderung, Wettkampfbetreuung, Leistungsdiagnostik und Trainingskontrolle, didaktische Aufgaben, Forschung und wissenschaftliche Aktivitäten.
Die sportmedizinischen Einrichtungen sind autonom organisiert. Die sportmedizinischen Dienste der 1. Ebene können auch in einer medizinischen Praxisgemeinschaft eingebunden sein; in diesem Falle muss die sportmedizinische Tätigkeit in eigens dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erfolgen, die einen betriebsunabhängigen Ablauf gewährleisten
SPEZIFISCHE VORAUSSETZUNGEN
medizintechnische Geräte
Für die Dienste der 1. Ebene ist folgende Mindestaustattung vorgesehen:
- EKG Gerät mit mindestens 6 Kanälen und Monitor
- Spirometer mit Einmal – Mundstücken
- Stufen für den Stufen Test (30-40-50 cm Höhe)
- Mindestaustattung für Basis-Reanimation (Defibrillator AED, Beatmungsbeutel mit Zubehör)
- Metronom
- Körperwaage
- Körperlängen Messgerät
- Sehtafel
- Ishihara Tafeln
- Stoppuhr
- Blutdruckmessgerät
- Stethoskop
- Reflexhammer
- Maßband
- Lampe
- Urin Kit
Für die Dienste der 2. Ebene sind außerdem vorgesehen:
- EKG Gerät 6-12 Kanäle mit Monitor
- Fahrrad-Ergometer (Nr. 1 trittfrequenz- unabhängig)
- Laufband für Belastungsproben
- Ergospirometer
- Computer gesteuertes Messgerät der Atemgase
- Ergometer für die Testung von Athleten mit Behinderung
- Gerät zur Testung der Kraft
- Gerät für das Sehscreening
- Audiometer
- Blutdruck Holter
- EKG Holter
- Gerät für die bioelektrische Impedanzanalzse (BIA)
Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen des M.D. vom 18/2/1982 betreffend die durchzuführenden Untersuchungen für die einzelnen Sportdisziplinen bewirken eine automatische Angleichung der oben angeführten Liste.
EDV System
Es muss ein geeignetes EDV System (sowohl Hard- wie Software) zur Anwendung kommen. Eine Minimalinformation an Daten muss darin enthalten sein (anagraphische Daten, Sportart, Fälligkeit, Information über Eignung/Nichteignung, Daten des vom Coni anerkannten Sportvereins, Eintragungs-nummer in das Register der autorisierten Fachärzte für Sportmedizin), welche in regelmässigen Abständen dem Sanitätsbetrieb zur Verwaltung der Daten und für der epidemiologische Erhebungen übermittelt werden.
Die privat autorisierten/akkreditierten Fachärzte verpflichten sich die vom Sanitätsbetrieb verwendeten EDV Systeme zu benutzen.
Organisatorische Voraussetzungen
Die Dienste der 1. Ebene müssen:
- in Kontakt mit den Diensten der 2. Ebene sein, um die erforderlichen Maßnahmen für die Ausstellung der Zeugnisse für die Eignung für Wettkampfsport zu koordinieren
- müssen monatlich das Landesarchiv der geeigneten und nicht geeigneten Athleten aktualisieren, die sich der Visite unterzogen haben, und die entsprechenden Daten den Kontrollorganen übermitteln
Die Ausstellung der Eignungszeugnisse ist normalerweise auf Provinzansässige beschränkt. Sie kann aber, bei Einschreibung in einen lokalen Sportverein, auch für Ansässige in anderen Provinzen mit Wohnsitz in der Provinz, ausgestellt werden.
Datenverwaltung
Ein Programm für die Vormerkungen, zu welchem die Kontrollorgane Zugriff haben, wird geschaffen.
Es gibt eine geeignete schriftliche Dokumentation für die Bürger mit Informationen über Angebote und Organisation des Dienstes.
Es gibt ein Computerprogramm für die Archivierung der klinischen Dokumentation, zu welchem das autorisierte Personal Zugang hat.
Das klinische Krankenblatt muss alle Informationen der verschiedenen für die Definition des Gesundheitsstatus und der Eignung des Sportlers beteiligten Fachärzte enthalten, und die Daten müssen vertraulich behandelt werden.