Beschluss vom 2. September 2014, Nr. 1041
Anwendung des Ministerialdekretes vom 31. Oktober 2013, Nr. 143 "Verordnung für die Festlegung der Vergütung, welche bei Verfahren für die Vergabe von Aufträgen für Architektur- und Ingenieurleistungen" als Ausschreibungssumme zu Grunde gelegt werden muss"
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