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1. die Dauer der mit Beschluss Nr. 331 vom 9.02.2009 genehmigten Beihilferegelung betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beihilfen an Viehversicherungsvereine, gemäß der obgenannten Entscheidung der europäischen Kommission bis zum 30. Juni 2015 zu verlängern;
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.