...omissis...
1. jeglichen Hinweis in der Anwendung des Beihilfenrechts auf die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 mit Datum 30.06.2014 als obsolet zu erklären;
2. mit Datum 1.07.2014 in jeglicher Anwendung des Beihilfenrechts auf die neue De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 Bezug zu nehmen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen;
3. den vorliegenden Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.