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1. den Inhalt der Anlage A – Kriterien zur Aufnahme von saisonalem Personal für den Naturschutzdienst, welcher integrierender Teil dieses Beschlusses ist, zu genehmigen;
2. im Jahr 2015 20 Personaleinheiten in Vollzeit von Juli bis September oder verschiedene Kombinationen innerhalb desselben Personalkontingents zur Durchführung des Naturschutzdienstes gemäß Bericht des Amtes und gemäß der genehmigten Aufnahmekriterien in den Schutzgebieten einzusetzen;
3. diesen Beschluss im Amtsblatt der Region zu veröffentlichen.