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1. die Dauer der mit Beschluss Nr. 1008 vom 2.07.2012, abgeändert mit Beschluss Nr. 603 vom 22.04.2013, genehmigten Beihilferegelung betreffend die Kriterien und Modalitäten für Investitionsbeihilfen zugunsten von Zwischenbetrieben, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, tätig sind, gemäß der obgenannten Entscheidung der europäischen Kommission, bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern;
2. die Dauer der mit Beschluss Nr. 1389 vom 06.09.2010 genehmigten Beihilferegelung betreffend die Kriterien und Modalitäten für die Gewährung von Beihilfen für Investitionen im Bereich Beregnung gemäß der obgenannten Entscheidung der europäischen Kommission, bis zum 31. Dezember 2014 zu verlängern;
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.