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1. die Durchführung von wissenschaftlich begleiteten und zu evaluierenden Pilotprojekten an vierten und/oder fünften Klassen der italienischsprachigen Oberschulen mit zeitbegrenztem Unterricht von Nichtsprachenfächern in Deutsch, Englisch und/oder einer anderen Fremdsprache mit der CLIL-Methodik in Anlehnung an die staatliche Oberschulreform (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des DPR vom 15. März 2010, Nr. 88, sowie Artikel 6 und 10 Absätze 5 und 6 des DPR vom 15. März 2010, Nr. 89) ab dem Schuljahr 2014/2015. Das beteiligte Lehrpersonal muss die vorgeschriebenen Qualifikationen besitzen. Das Schulamt ist für die wissenschaftliche Begleitung dieser Pilotprojekten verantwortlich;
2. die in der Anlage 1 festgelegten Kriterien und Richtlinien, für die Durchführung der Projekte, die wesentlicher Bestandteil dieser Maßnahme sind.
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht.