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1. Für die Ausführung der technischen Dienstleistungen, der Hauptuntersuchungen und Fahrzeugabnahmen sowie der Führerscheinprüfungen an Außenstellen außerhalb der Gemeinde Bozen, auf Anfrage von Unternehmen, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Fahrschulen und deren Vereinigungen, und Autoagenturen werden ab dem 01.01.2015 folgende Festbeträge berechnet:
Für jede Hauptuntersuchungssitzung: 155,00 €
Für jede Abnahmesitzung: 110,00 €
Für jede Fahrprüfung: 26,76 €
2. Die Einzahlungen werden dem Kapitel 330.20 des Haushaltsvoranschlags zugeführt.
3. Die Beträge laut Punkt 1 werden im Dreijahrsrhythmus an die Inflation angepasst, entsprechend der vom ISTAT festgestellten Änderung des in den drei vorhergehenden Jahren ermittelten Verbraucherpreisindex, aufgerundet auf einen Euro bei Bruchteilen von 50 oder mehr Eurocent und abgerundet bei Bruchteilen von weniger als 50 Eurocent.
4. Für die Hauptuntersuchungen an Fahrzeugen, die Eigentum der Autonomen Provinz Bozen sind, wird der unter Punkt 1 angeführte Betrag nicht berechnet.
Der Beschluss der Landesregierung Nr. 1866 vom 10.12.2012 wird widerrufen.
Anlage A
Anlage B