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1. Der Kostenanteil der Verwaltung für Essengutscheine mit einem täglichen Wert von 4,07 Euro wird um 1,30% auf 4,12 Euro erhöht.
2. Der Kostenanteil der Verwaltung für Essengutscheine mit einem täglichen Wert von 4,63 Euro wird um 1,30 % auf 4,69 Euro erhöht.
3. Die Anpassung des Kostenenanteils an den Essensgutscheinen zu Lasten der Verwaltung ist ab dem Folgetag der Genehmigung dieses Beschlusses wirksam.
4. Die Mittel für die Mehrausgaben von 36.000 Euro für das Jahr 2014 sind auf den Kapiteln 02100.55 und 04126.55 des Gebarungsplanes des Haushaltvoranschlages für das Finanzjahr 2014 verfügbar.