...omissis...
3. In Ergänzung des 3. Punktes des verfügenden Teiles des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1574 vom 14.10.2013 betreffend die Genehmigung des Tätigkeitsprogramms des Amtes für Personalentwicklung für das Jahr 2014, können Weiterbildungsmaßnahmen für das Stabspersonal des Landeshauptmannes und der Landesrätinnen und Landesräte bei Bedarf spezielle Weiterbildungsinitiativen mit Vertrauensreferenten/-referentinnen auch dann durchgeführt werden, wenn die Höchstbeträge von jenen in den oben angeführten Beschlüssen (Nr. 4442/2004 und Nr. 4860/2004) abweichen; allerdings ist dabei immer der gängige Marktpreis zu berücksichtigen.