Zum saisonalen Naturschutzdienst können sich bewerben:
1) Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr, mit tief reichenden naturkundlichen Kenntnissen und einem fundierten Wissen auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes, pädagogischem Talent und Kontaktfreudigkeit. Die gewünschten Eigenschaften werden bei einem mündlichen Test geprüft.
Als Mindestvoraussetzung in der Berufsausbildung gilt der Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder der Abschluss einer 2-jährigen Oberschule.
Weiters können in begründeten Ausnahmefällen auch Personen, die keine der oben erwähnten beruflichen/schulischen Voraussetzungen erfüllen, angestellt werden, beispielsweise Personen mit mehrjähriger Erfahrung im Naturschutzdienst und guten Kenntnissen über die örtliche Situation, die naturräumlichen Gegebenheiten und die Bestimmungen im Schutzgebiet.
2) Personen, die in einer Naturparkgemeinde oder einer der folgenden Gemeinden im Einzugsbereich der Naturparke wohnhaft sind:
Naturpark Trudner Horn: Altrei, Truden, Neumarkt, Salurn, Montan, Deutschnofen, Kurtatsch, Aldein, Branzoll, Tramin, Kaltern a. der Weinstraße, Auer, Margreid, Kurtinig, Leifers, Eppan, Bozen.
Naturpark Texelgruppe: Schnals, Naturns, Partschins, Algund, Tirol, Riffian, St. Martin in Passeier, Moos in Passeier, Hafling, Kuens, St. Leonhard in Passeier, Schenna, Meran, Plaus, Kastelbell-Tschars, Marling, Tscherms, Lana, Burgstall.
Naturpark Schlern-Rosengarten: Kastelruth, Völs, Tiers, Welschnofen, Karneid, St. Ulrich in Gröden, St. Christina in Gröden, Wolkenstein, Waidbruck, Barbian, Bozen, Klausen, Villanders, Lajen.
Naturpark Puez-Geisler: Villnöß, St. Christina in Gröden, Wolkenstein, Abtei, St. Martin in Thurn, Corvara, St. Ulrich in Gröden, Lajen, Klausen, Brixen, Feldthurns, Vahrn, Lüsen, Kastelruth, Wengen.
Naturpark Drei Zinnen: Innichen, Sexten, Toblach, Niederdorf, Welsberg, Prags, Gsies.
Naturpark Fanes-Sennes-Prags: Abtei, Wengen, Toblach, Prags, Olang, Enneberg, St. Martin in Thurn, Corvara, St. Lorenzen, Niederdorf, Gsies, Welsberg, Bruneck, Percha, Pfalzen.
Naturpark Rieserferner-Ahrn: Ahrntal, Prettau, Sand in Taufers, Gais, Percha, Rasen-Antholz, Olang, Mühlwald, Bruneck, Terenten.
Jeder/e Gesuchssteller/in kann sich für jenen Naturpark bewerben, innerhalb welchem seine/ihre Wohnsitzgemeinde liegt, und/oder für jenen Naturpark, innerhalb dessen Einzugsgebiet seine Wohnsitzgemeinde liegt.
3) Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C
4) Verbindliche Teilnahme an dem vom Amt für Naturparke organisierten Ausbildungskurs
| | VORZUGSTITEL | max. 32 Punkte |
1) Ansässigkeit innerhalb einer Naturparkgemeinde * (mit Wohnsitzbescheinigung zu belegen) | 7 Punkte |
2)berufliche / schulische Qualifikation - Maturazeugnis - Hochschulstudium im 3. Studienjahr oder 5. Semester 5 Punkte | 3 Punkte 5 Punkte |
3) Diensterfahrung im saisonalen Naturschutzdienst und Besuch der entsprechenden Ausbildung - Punkte Beurteilung Naturparkdienst (letzte Bewertung): ** | 0-20 Punkte |
* Die Punkte für die Ansässigkeit (7 Punkte) gelten nur bei der Bewerbung des/der Kandidaten/in für jenen Naturpark, in dem seine/ihre Wohnsitzgemeinde eine Naturparkgemeinde ist.
Bewirbt sich ein/e Kandidat/in auch für jenen Naturpark, in dem seine/ihre Wohnsitzgemeinde nur im Einzugsbereich des Naturparks liegt, so gelten für jenen Naturpark nicht die Punkte für die Ansässigkeit.
** Die Punkte für die Beurteilung des Naturparkdienstes gelten nicht mehr, wenn der Bedienstete vor Ablauf des Arbeitsvertrages vom Vertrag zurückgetreten ist. Dies gilt auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
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TEST (mündlich)
max. 68 Punkte
Beim mündlichen Aufnahmegespräch muss eine Mindestpunktezahl von 47 Punkten erreicht werden, ansonsten wird das Ansuchen abgelehnt.
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Gesamtsumme
100 Punkte
Das Aufnahmegespräch wird von einer eigens eingesetzten Prüfungskommission, bestehend aus 3 Personen, durchgeführt und bewertet. Die Kommission setzt sich aus 2 Mitarbeitern des Amtes für Naturparke und aus 1 erfahrenen Fachkraft aus einer anderen Abteilung zusammen.
Die Auswahl des saisonalen Personals für den Naturschutzdienst erfolgt getrennt nach Naturparks. Bei mangelnden Bewerbungen innerhalb eines Naturparks werden Personen des nächstgelegenen Parks herangezogen.
Jene Personen, die bereit sind, den Naturschutzdienst für 6 Monate zu leisten, werden in der Rangordnung vorgezogen bis das Kontingent für den 6-monatigen Dienst erfüllt ist.
Wird für den 6-monatigen Naturschutzdienst keine geeignete Person gefunden, können anstelle dieser Person Personen für einen Zeitraum von 3 Monaten beauftragt werden.
Wird keine geeignete Person aus den aufgelisteten Gemeinden gefunden, kann in begründeten Fällen auch eine Person aus einer anderen Gemeinde beauftragt werden.
Haben zwei oder mehrere Kandidaten innerhalb eines Naturparks dieselben Voraussetzungen, ist in erster Linie die Diensterfahrung, in zweiter die Nähe zum Einsatzgebiet maßgebend.
Bei der Besetzung der Stellen wird der ethnische Proporz auf Landesebene eingehalten. Sollten die Stellen nicht mit einem Angehörigen der vorgesehenen Sprachgruppe besetzt werden können, so wird sie, unter Einhaltung der Proporzbestimmungen, an einen geeigneten Bewerber der anderen Sprachgruppe vergeben.