Der Unterricht der Muttersprache Italienisch, der Zweitsprache Deutsch sowie einer oder mehrerer Fremdsprachen ist im Fächerkanon aller Schulstufen vorgesehen.
Die Schulen erarbeiten ein mehrjähriges Konzept von Sprachfördermaßnahmen: Dabei sehen sie für die Gesamtdauer der betroffenen Schulstufe eine organische und koordinierte Planung vor, die alle sprachdidaktischen Vorhaben einschließt und sich im Einklang mit der entsprechenden Fachrichtung an den Erfordernissen der Schülerinnen und Schüler orientiert
Besagte Vorhaben sehen folgendes vor:
• sie fördern die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler in allen Sprachenfächern und setzen die Schulung der Ausdrucksfähigkeit der Lernenden in den Mittelpunkt. Sie wenden auch Methoden des natürlichen Spracherwerbs an, ohne das Prinzip des muttersprachlichen Unterrichts laut Artikel 19 des Autonomiestatuts zu verletzen;
• sie beziehen alle Fächer mit ihrem spezifischen Beitrag zur Sprachförderung ein und nutzen fächerübergreifende Angebote und die Möglichkeit der Partnerschaften zum gezielten Sprachunterricht;
• setzen auf die enge Zusammenarbeit der Lehrpersonen der Sprachenfächer im Sinne der gemeinsamen Sprachendidaktik. Als ein mögliches Lern-, Reflexions- und Dokumentationsinstrument wird das Europäische Sprachenportfolio eingesetzt.
Der vorliegende Beschluss legt fest, dass die im Rahmen der Sprachprojekte bzw. im Sachfachunterricht in L2 oder in Fremdsprachen behandelten Inhalte und vermittelten Kenntnisse mit jenen in der Muttersprache abgestimmt werden.
In diesem Sprachenkonzept muss auf jeden Fall vor allen anderen Maßnahmen die gezielte Pflege und Förderung der Unterrichtssprache Italienisch definiert sei.
Alle Aktivitäten zur Förderung der Mehrsprachigkeit werden zudem von den Schulen im Schulprogramm verankert.
Alle Sprachprojekte:
• sehen auf jeden Fall eine Überprüfung und Bewertung der in einer anderen Sprache erworbenen Kenntnisse in der Muttersprache vor. In diesem Sinne werden gemäß Artikel 19 des Autonomiestatuts die in einer anderen Sprache vermittelten Kenntnisse und erworbenen. Kompetenzen mit dem Unterricht in der Muttersprache aufeinander abgestimmt;
• behalten die periodische Bewertung und die Jahresbewertung der erworbenen Kompetenzen dem Stelleninhaber des Lehrstuhls in seiner Funktion als Klassenratsmitglied im Rahmen der Bewertungskonferenz vor;
• respektieren das demokratische Mitspracherecht der Eltern (und wo vorgesehen auch jenes der Schülerinnen und Schüler) vor der Beschlussfassung des Schulrates für die Erstellung des Schulprogramms laut Artikel 4 des Landesgesetzes Nr. 12/2000;
• beziehen sich auf klare Ziele, auf klar definierte Aktionspläne, auf aufeinander abgestimmte Handlungsschritte und auf passende didaktische Maßnahmen;
• können bestätigt und fortgesetzt werden.
An den italienischsprachigen Mittel- und Oberschulen gelten folgende: