Alle Betriebsangestellten, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und/oder geschult werden. Für die Einhaltung der Schulungsverpflichtung ist der Lebensmittelunternehmer oder die Lebensmittelunternehmerin verantwortlich. Die Schulung kann durch den Lebensmittelunternehmer/die Lebensmittelunternehmerin selbst, eine von ihm/ihr beauftragte Person oder durch Dritte, einschließlich E-Learning, durchgeführt werden.