1. Die zu erreichenden Kompetenzen, sowie die Einteilung nach Fachbereichen mit entsprechender Zuweisung der Anzahl der Unterrichtseinheiten, sind nachfolgend aufgelistet:
A) zu erreichende Kompetenzen:
Die Pflegehelferin,
der Pflegehelfer:
• kennt die wichtigsten psychischen Funktionen und Lebensgewohnheiten und erkennt psychisches Unbehagen;
• kennt die häufigsten psychiatrischen Diagnosen, wie z.B. Depression, Manie, Schizophrenie, usw.; kennt die häufigsten Symtome psychischen Unbehagens, wie z.B. Angst, Delirium, Halluzination, usw.;
• achtet beim Erstkontakt mit psychisch kranken Menschen auf eine besondere Haltung und Umgangsweise;
• erkennt neben den medizinischen auch die psychiatrischen Dringlichkeitsfälle;
• arbeitet im multiprofessionellen Team des psychiatrischen Bereichs und wirkt bei der Erstellung des Therapieprogramms mit;
• erhebt objektive und subjektive Daten der Betreuten und leitet diese weiter;
• nimmt die geäußerten Bedürfnisse der Betreuten, bzw. die selbst wahrgenommenen auf und leitet sie weiter;
• reflektiert die eigenen Beziehungsmuster im Umgang mit den Betreuten;
• kennt den Einfluss psychischer Funktionsstörungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens, wie z.B. Ernährung, Schlaf, Körperpflege, Bekleidung, Kommunikation, Bewegung, Sicherheit in der Umgebung;
• kennt Haltungen und Verhaltensweisen, die das Betreuungsverhältnis zu einer Person mit psychischem Unbehagen fördern;
• wendet die Grundregeln in der Betreuung und Beziehung mit demenzkranken Menschen an;
• kennt Beziehungsmuster, die das Verhältnis zur Familie und/oder den Bezugspersonen der Betreuten fördern, bzw. behindern können;
• kennt die für diesen Bereich wesentlichsten rechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch zur Gewährung der privacy.
B) Zuweisung der Unterrichtseinheiten:
• Pflege des psychisch kranken Menschen in der Akutphase:
40 Unterrichtseinheiten;
• Pflege des psychisch kranken Menschen in der Phase der Rehabilitation:
40 Unterrichtseinheiten;
• klinische Grundlagen der Behandlung von psychisch kranken Menschen:
15 Unterrichtseinheiten;
• Rechtliche Aspekte und Privacy:
5 Unterrichtseinheiten.