Die Punkte zur Bewertung der Unterlagen verteilen sich wie folgt:
a.) wenigstens dreijähriges abgeschlossenes Universitäts- bzw. Hochschulstudium im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich der Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten oder Unterricht in der Grundschule (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): von 3 bis zu 4 Punkten;
b.) Forschungsdoktorat im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten oder im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten und Grundschule): 6 Punkte;
c.) Universitärer Master im Bereich Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule) bzw. im Bereich Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten) bzw. im Bereich Unterricht in der Grundschule oder Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/ Kindergarten und Grundschule): 3 Punkte;
d.) Zusatzausbildung als Integrationslehrperson bzw. Integrationskindergärtnerin oder Lehrperson für Englisch in den Grundschulen: 2 Punkte;
e.) Ausbildungslehrgänge, die für die Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. die für den Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) relevant sind und vom Pädagogischen Institut/vom Bereich Innovation und Beratung im deutschen oder ladinischen Bildungsressort oder vom Pädagogischen Bereich im italienischen Bildungsressort oder von vergleichbaren Einrichtungen für den Bereich Kindergarten bzw. Grundschule getragen wurden: 1 Punkt pro Ausbildungslehrgang bis max. 3 Punkte;
f.) Tätigkeit als Dozent/in oder Leitung von didaktischen Laboratorien an Universitäten oder Pädagogischen Hochschulen bezogen auf die Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. auf den Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): 3 Punkte pro Auftrag bis max. 6 Punkte;
g.) Supervisor/in oder Praktikumsverantwortliche/r des Praktikums in den Laureats- bzw. Masterstudiengängen Bildungswissenschaften für den Primarbereich oder Tätigkeit als pädagogische/r Mitarbeiter/in am Pädagogischen Institut bzw. im Bereich Innovation und Beratung: 2 Punkte pro Schuljahr bis max. 6 Punkte;
h.) Tutorin an den Grundschulen bzw. an den Kindergärten im Rahmen der universitären Ausbildung der Grundschullehrpersonen (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikums-verantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. der Kindergärtnerinnen (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): 2 Punkte;
i.) Referententätigkeit oder Leitung von Gruppen bei der berufsbegleitenden Fortbildung der Kindergärtnerinnen oder Grundschullehrer/innen, die von der Autonomen Provinz Bozen–Südtirol oder von Schulverbünden oder von einzelnen Kindergarten- bzw. Schuldirektionen getragen wurde: je 6 Stunden 1 Punkt bis max. 6 Punkte;
j.) Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung in den letzten fünf Jahren: je 100 Fortbildungsstunden 1 Punkt bis max. 3 Punkte;
k.) Mitarbeit in Arbeitsgruppen zur didaktischen Forschung und zur Qualitätsentwicklung in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule), die von Universitäten oder Bildungsverwaltungen oder Schulverbünden oder Kindergarten- oder Schuldirektionen getragen wurden: 3 Punkte;
l.) Veröffentlichungen zum Unterricht in der Grundschule (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Grundschule und auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule) bzw. zur Bildungsarbeit im Kindergarten (bezogen auf die Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und auf das Auswahlverfahren Praktikumsverantwortliche/Kindergarten und Grundschule): von 1 Punkt bis zu 6 Punkten.