a) Für Initiativen oder Projekte, die im Sinne von Punkt 1 (Anwendungsbereich) den Umweltschutz betreffen, können Beiträge bis zur Deckung von 80% der anerkannten Kosten gewährt werden.
b) Folgende Initiativen werden bis zu 50% der anerkannten Kosten finanziert:
• Studien, die den Umweltschutz angehen;
• Die Kosten für die Erlangung der Zertifizierungen bezüglich der Umweltmanagementsysteme.
c) Projekte, die über 50% Personalkosten vorsehen, werden bis zu 50% der anerkannten Kosten finanziert. Personalkosten sind die für das Projekt geleistete Arbeit der Bediensteten des Begünstigten, dazu gehören auch jene, die vom Gesetz diesen gleichgestellt sind, wie die scheinbar untergeordnete Arbeit, sowie das Personal, das, mit welchem Vertragsmuster auch immer, eigens für das Projekt eingesetzt ist, mit Ausnahme der freiberuflichen Leistungen.
Die Personalkosten können mittels einer Erklärung abgerechnet werden: Dabei müssen Informationen über die Anzahl, die Qualifikation, die Aufgaben sowie die Dauer der am Projekt beteiligten Personen angegeben werden, wobei diese Spesen in Kosten pro Stunde, die dem Projekt gewidmet wurde, angeführt werden müssen.
d) Für alle Spesen, besonders die Verwaltungsspesen (z.B. Postspesen, Büromaterial, Bücher, Lehrmaterial, Saalmiete, Werbung auch mittels Webseite, usw.) muss der enge Bezug mit der finanzierten Tätigkeit nachgewiesen werden.
e) Referenten und Moderatorenhonorare bei Bildungsveranstaltungen (Seminare, Kurse, Tagungen und Kongresse) sowie Reisespesen, Unterkunfts- und Verpflegungskosten können nur im Rahmen der für die Landesverwaltung geltenden Richtlinien gefördert werden.
f) Bei der Festlegung des Beitrages werden öffentliche Beiträge und Einnahmen gemäß Punkt 5 g) (Teilnahmegebühren) von den Gesamtkosten des Projektes in Abzug gebracht.
g) Der Beitrag einschließlich der Beiträge öffentlicher Körperschaften und der Einnahmen gemäß Punkt 5 g) darf nicht höher sein als 80% der Gesamtkosten des Projektes.
h) Folgende Spesen werden nicht anerkannt:
1. Die Kosten betreffend die Teilnahme von Vertretern oder Bediensteten der Begünstigten an Veranstaltungen, Kursen, Tagungen oder Treffen;
2. Eigenleistungen in Form von ehrenamtlichen Tätigkeiten und somit nicht belegbar;
3. Repräsentationsspesen, Büfett, Erfrischungen und Ehrenabendessen;
4. Geschenke an Referenten und Teilnehmer;
5. Verwaltungskosten: Telefonkosten, Stromkosten, Miete des Vereinssitzes, Heizungskosten, und ähnliche;
6. die Erstellung und/oder das Management von Webseiten, wenn nicht direkt mit dem Projekt zusammenhängend,
7. Passivzinsen;
8. Mehrwertsteuer, falls absetzbar.