1. Dem Beitragsansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
a) Planungsbericht über die im Bezugsjahr vorgesehene Tätigkeit, einschließlich ein Verzeichnis der geplanten Initiativen mit einer genauen und vollständigen Beschreibung bezüglich der Zielgruppe, der Ziele, des Veranstaltungszeitraums, des Veranstaltungsortes und der Art der Durchführung;
b) mit statistischen Daten versehener Bericht über die im Vorjahr durchgeführte Tätigkeit mit Angabe der im Vergleich zu den geplanten Zielsetzungen erreichten Ergebnissen (ausgenommen Ansuchen, die zum ersten Mal eingereicht werden);
c) eine Erklärung, dass bei der Landesverwaltung für die abgerechneten Ausgaben und Tätigkeiten keine weiteren Finanzierungen beantragt worden sind..
Der für das Verfahren Verantwortliche gewährt den ansuchenden Körperschaften eine Frist von 15 Tagen ab Erhalt des Ansuchens zur Behebung von Mängeln, zur Berichtigung oder zur Ergänzung der Unterlagen; verstreicht diese Frist ergebnislos, so verfällt das Ansuchen.
2. Die ansuchende Körperschaft ist angehalten, dem zuständigen Amt jede wichtige Änderung bezüglich des eingereichten Beitragsansuchens rechtzeitig mitzuteilen.