1. Das Auswahlverfahren laut Artikel 1 Absatz 2 wird durch die Veröffentlichung einer eigenen Bekanntmachung auf der Webseite der Körperschaft eingeleitet, die Eigentümerin der Anlage ist. Die Bekanntmachung muss folgendes enthalten:
a) die Angabe der Anlage, deren Führung zu vergeben ist,
b) die Angabe der vorwiegenden Sportart, die in der Anlage ausgeübt werden kann,
c) eine Aufzählung weiterer Sportarten, die in der Anlage ausgeübt werden können,
d) die Angabe anderer Tätigkeiten, die ausgeübt werden sollen,
e) eventuelle Pflicht des mit der Führung beauftragten Subjekts, Verbesserungsarbeiten durchzuführen,
f) eventuelle Pflicht des mit der Führung beauftragten Subjekts, Investitionen für weitere Arbeiten durchzuführen, die als Nebenleistungen auf jeden Fall eng mit der Führung in Zusammenhang stehen,
g) den Vereinbarungsentwurf, der die Beziehungen zwischen Eigentümer und Betreiber regelt.