(1) Die Toiletten sollen möglichst leicht erreichbar sein.
(2) Die Toiletten sind für Jungen und Mädchen getrennt anzulegen. In Kindergärten können gemeinsame Toiletten vorgesehen werden. Je Klassenraum bzw. je 25 Schüler/Schülerinnen ist eine WC-Zelle vorzusehen. Für je 20 Jungen wird zusätzlich ein Urinal benötigt. Dieses darf nicht im Vorraum angebracht sein.
(3) Es sind getrennte WCs und getrennte Vorräume für Lehrer und Lehrerinnen einzurichten, und zwar für je 10 Lehrpersonen eine WC-Zelle.
(4) Auch in Kindergärten sind Erwachsenentoiletten einzurichten.
(5) Jede WC-Gruppe verfügt über einen Vorraum, in dem die Waschgelegenheiten untergebracht sind. Ein Waschbecken je WC gilt als Norm. Die Türen aller WCs sollen nach außen aufschlagen.
(6) Die Toilettenanlagen müssen gut belüftet sein.
(7) Bei der Projektierung der Toilettenanlagen sind auch die einschlägigen Rechtsvorschriften für Menschen mit Behinderung gemäß Artikel 10 dieser Richtlinien zu beachten.
(8) In Kindergärten ist ein Toilettensitz je 5 bis 8 Kinder in Höhe von rund 30 cmvorzusehen. Die Höhe der Zwischenwände und Türen soll rund 1,40 msein. Im Waschraum, der als Vor- und Durchgangsraum zu den Toiletten anzulegen ist, müssen ausreichende Wandflächen zum Aufhängen von Handtüchern geplant werden. Für je 5 bis 8 Kinder ist ein Waschbecken in erreichbarer Höhe notwendig. Drei Waschbecken je Abteilung sind die Norm. Ferner ist eine Brausennische einzurichten. Der Wasch- und WC-Raum ist dem Gruppenraum günstig zuzuordnen, soll aber auch vom Spielplatz aus leicht erreichbar sein.
(9) Die WC-Kabinentüren müssen mit Fingerklemmschutz an der Haupt- und Nebenschließkante versehen werden.
(10) Ein Wickeltisch soll vorhanden sein.