(1) Bei der Planung ist darauf zu achten, dass jede Abteilung eine Einheit in einer größeren Gemeinschaft bildet. Die einzelnen Abteilungen sollen funktionell, optisch und akustisch in ausreichendem Maße getrennt sein.
(2) Die Räume müssen flexibel gestaltbar sein.
(3) Die Eingangszone soll auch als Begegnungsort und Entfaltungsraum für gemeinsame Aktivitäten dienen.
(4) Eine unmittelbare Verbindung des Gruppenraums mit dem Spielplatz im Freien ist nur über eine Hartbodenfläche möglich.
(5) Für die Errechnung der gesamten Nutzfläche der in diesem Artikel vorgesehenen Räume ist ein Richtwert im Ausmaß von 7,90 m2je Kind vorgesehen. Die Toiletten für Kinder sind in diesem Richtwert enthalten.
(6) Der Bewegungsraum soll ausreichend Platz zur Unterbringung der Liegematten mit Zubehör bieten. Es ist auch ein Wandschrank vorzusehen.