Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) In diesen Räumen ist ein Wasch- und ein Ausgussbecken zu installieren. Außerdem ist ein Nebenraum vorzusehen.
(2) Handarbeitsräume und hauswirtschaftliche Räume sollen nach Möglichkeit im gleichen Bereich zusammengefasst werden.