Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Zu diesen Räumen gehören Lehrküche, Vorbereitungs-, Vorrats- und Abstellraum, Speisesaal, Servierraum und Hausarbeitsraum. Die hauswirtschaftlichen Räume sollen so angeordnet sein, dass Gruppenarbeit möglich ist.
(2) Die Nutzflächen werden je nach der Verwendung der Räume, dem Bedarf und der durchschnittlichen Schülerzahl der Gruppen berechnet.