Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Kindergärten sollten nicht mehr als 2 Geschosse haben.
(2) Grund- und Mittelschulen sollten nicht mehr als 4 Geschosse haben.
(3) Oberschulen und Berufsschulen sollen möglichst 6 Geschosse nicht überschreiten.
(4) Ausnahmen sind möglich, wenn der Technische Landesbeirat hierfür ein positives Gutachten erteilt.